Sie planen einen Skiurlaub in Italien und benötigen eine zweisprachige Bestätigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung?
Der italienische Gesetzgeber hat zum 01.01.2022 für die Nutzung der dortigen Skipisten beschlossen, dass jede/r Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer/in im Besitz einer gültigen Privathaftpflichtversicherung sein muss.
Ohne entsprechenden Versicherungsschutz erfolgt kein Verkauf des Skipasses.
Gerne senden wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung hierfür zu. Füllen Sie dazu bitte das nachfolgende Formular aus.
* Pflichtangaben